Seit 1. Januar 2004 ist die zeitliche Begrenzung für die Einstellungsdauer eines/er Zeitarbeiters/in weggefallen. Davor war die Zeitarbeit stufenweise bis auf zu 2 Jahre erhöht worden. Heute kann ein/e Zeitarbeiter/in unbegrenzt eingestellt werden.
Seit 1. Januar 2004 ist die zeitliche Begrenzung für die Einstellungsdauer eines/er Zeitarbeiters/in weggefallen. Davor war die Zeitarbeit stufenweise bis auf zu 2 Jahre erhöht worden. Heute kann ein/e Zeitarbeiter/in unbegrenzt eingestellt werden.